Sanierung Streuobstwiese Halbestadt
Projektbeschreibung:
Obstgehölzsanierung Große Streuobstwiese in Halbestadt zur Bewahrung des Biotops
Gemeinde u. Gemarkung:
Gemeinde Königstein, Gemarkung Halbestadt
Kurzbeschreibung des Projektes:
WARUM
Die Streuobstwiese in Königstein ist Teil der nach §21SächsNatSchG biotopkartierten "Großen Streuobstwiese in Halbestadt" (Biotop-ID: 5050§052357) und liegt im LSG "Sächsische Schweiz". Die Obstgehölze der Streuobstwiese sind überaltert und benötigen dringend eine Gehölzpflege. Mehrere Obstbäume weisen Baumhöhlen auf. Insgesamt sollen 41 Obstbäume gepflegt werden.
Ziel ist es, die Streuobstwiese in ihrer ökologischen Funktion und Vitalität zu erhalten. So wird ein Beitrag zum Schutz von sich im Rückgang befindlichen, seltenen oder gefährdeten Vogelarten der offenen Kulturlandschaft wie z. B. Gartenrotschwanz, Wendehals, Steinkauz geleistet und der Lebensraum von weiteren Tierarten wie Siebenschläfern und zahlreichen Wirbellosen wie dem Eremiten wird bewahrt. Zudem trägt der Erhalt der Streuobstwiese als geschütztes Biotop zur Erhaltung des Landschaftsbildes bei.
WIE
Zwischen Oktober und Februar wird an 41 alten Obstbäumen ein Entlastungsschnitt durchgeführt. Das Schnittmaterial wird aufgenommen und teilweise entsorgt,
teilweise aber auch als Benjeshecke/Totholzhaufen im Randbereich belassen.
Umsetzung:
Oktober 2019 – Februar 2021
Bekanntmachung
Der Landschaftspflegeverband „Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ e. V. beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung (Entlastungsschnitt an 41 alten Obstbäumen und Entsorgung des Schnittmaterials) für das o. g. Projekt unter der Voraussetzung der Mittelbewilligung.
Interessierte Bieter wenden sich bitte per E-Mail mit dem Stichwort „Obstgehölze Halbestadt“ bis einschließlich 15.09.2019 unter info@lpv-osterzgebirge.de an den Landschaftspflegeverband. Geeignete Bewerber verfügen über fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in der Sanierung von Streuobstgehölzen.
Das Vorhaben "Obstgehölzsanierung Streuobstwiese Halbestadt" wird umgesetzt über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung, nach standardisierten Einheitskosten.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde