Entbuschung Biotopwiesen
Projektbeschreibung:
Entbuschung und Erstpflegemahd auf aufgelassenen Biotopwiesen im Weißeritz-Altkreis
Entbuschung und Erstpflegemahd
Flachlandmähwiese Neudörfel, (Gemeinde Glashütte, Gemarkung Neudörfel, Flurstück 13/1)
TV 09 Entbuschung auf 1298 m², TV 02 Erstpflegemahd auf 0,56 ha
Flachlandmähwiese an der Sonnenleite (Gemeinde/Gemarkung Glashütte; Flurstück 517)
TV 11 Entbuschung auf 755 m², TV 05 Erstpflegemahd auf 0,19 ha
- beide Wiese weisen eine Gehölzdeckung von 25 - 75 % auf
- hohe Erschwernis durch Hanglage, Handarbeit nötig
Erstpflegemahd
TV 01 Flachlandmähwiese Illingmühle, 0,16 ha (Gemeinde Hartmannsd.-Reichenau, Gemarkung Reichenau, Flurstück 418/1)
TV 03 Hangwiese bei Neudörfel, 0,32 ha (Gemeinde Glashütte, Gemarkung Neudörfel, Flurstück 63)
TV 07 Nasswiese Quellbereich Langer Grund, 0,72 ha (Gemeinde Glashütte, Gemarkung Oberfrauendorf, Flurstück 212/213)
TV 08 Bergwiese, 0,12 ha (Gemeinde Altenberg, Gemarkung Fürstenwalde, Flurstücke 437)
Kurzbeschreibung des Projektes:
Die ausgewählten Biotopwiesen sind durch Verfilzung und teilweise durch Verbuschung mit Gehölzen in ihrem Bestand bedroht. Die Erstepflegemahd auf den Flächen soll im Sommer/Herbst 2023 stattfinden. Die Entbuschung mit Erstpflegemahd im Zeitraum 01.10.-15.10.2023.. Die Maßnahmen dienen der Wiedereinrichtung der Flächen für eine reguläre jährliche Nutzung/Pflege. Die Entbuschung erfolgt durch einen bodennahen Schnitt und Beräumung des Schnittguts. Das Schnittgut der Erstpflegeflächen ist ebenfalls zu beräumen.
Umsetzung:
Sommer/Herbst 2023
Bekanntmachung
Der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung für die o. g. Objekte.
Interessierte Bieter
wenden sich bitte per E-Mail mit dem Stichwort „Erstpflege 2023" u bis einschließlich 24.08.2023
unter info@lpv-osterzgebirge.de an den Landschaftspflegeverband. Geeignete Bewerber verfügen über die nötige Biotoppflegetechnik für Mahd und Beräumung.
Für das Vorhaben wird druch Fördermittel über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung finanziert.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde