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Entbuschung und Obstgehölzpflanzung Streuobstwiese Königstein

Projektbeschreibung:

Entbuschung und Obstgehölzpflanzung Große Streuobstwiese in Halbestadt zur Bewahrung des Biotops

Gemeinde u. Gemarkung:

Gemeinde Königstein, Gemarkung Königstein

Kurzbeschreibung des Projektes:

WARUM

Die Streuobstwiese in Königstein ist Teil der nach §21SächsNatSchG biotopkartierten "Großen Streuobstwiese in Halbestadt" (Biotop-ID: 5050§052357) und liegt im LSG Sächsische Schweiz.

Geplant ist eine Entbuschung der Fläche und die Nachpflanzung von Obstbäumen alter Sorten als Halb- bzw. Hochstämme. Dies dient der nachhaltigen Entwicklung des Streuobstbestandes und damit dem Lebensraumerhalt für viele Tierarten. Dieses Vorhaben stellt einen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt dar.

Ziel ist die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung des Streuobstbestandes als Lebensraum für geschützte Tierarten wie Eremit (Osmoderma eremita) oder Fledermäuse.

WIE

Zwischen Oktober und Februar wird die Fläche auf 352 m² entbuscht.  Die Gehölze werden bodennah abgeschnitten, um eine Folgenutzung nicht zu behindern. Das Schnittgut wird beräumt.  Zudem werden 16 einheimische, regionaltypische Obstgehölze auf der Streuobstwiese nachgepflanzt.  Jeder angepflanzte Einzelbaum wird durch einen Wühlmausschutz, eine Pflanzverankerung mit Hilfe eines Dreibocks und durch einen Drahtmantel geschützt.

Umsetzung:

Februar 2023 - Oktober 2023

Bekanntmachung

Der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung (Entbuschung einer Fläche von 352 m² und Pflanzung von 16 einheimischen, regionaltypischen Obstgehölzen) für das o. g. Projekt.

Interessierte Bieter wenden sich bitte per E-Mail mit dem Stichwort „Entbuschung und Obstgehölzpflanzung Streuobstwiese Königstein“ bis einschließlich 23.01.2023 unter info@lpv-osterzgebirge.de an den Landschaftspflegeverband. Geeignete Bewerber verfügen über fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in der Pflanzung und Sanierung von Streuobstbeständen.

 

Das Vorhaben "Entbuschung und Obstgehölzpflanzung Streuobstwiese Königstein" wird umgesetzt über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung, nach standardisierten Einheitskosten.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde

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