Sanierung Dorfteich Köttewitz
Projektbeschreibung:
Sanierung des Kleinen Teiches in Köttwitz zur Erhaltung als Lebensraum und Fortpflanzungsgewässer für Amphibien und Libellen
Gemeinde u. Gemarkung:
Gemeinde Dohna, Gemarkung Köttewitz
Kurzbeschreibung des Projektes:
WARUM
Der Kleine Teich in Köttewitz liegt in der Ortslage Köttewitz. Nach §21 SächsNatSchG ist er biotopkartiert als "sonstiges Stillgewässer" (Biotop-ID: 5049§050738). Die Schlammdicke im Teich beträgt ca. 70cm. Um das Kleingewässer vor dem Verlanden zu bewahren, ist eine Entschlammung dringend notwendig.
Der Teich soll saniert werden, um ihn als naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer zu entwickeln und ihn als Lebensraum und Fortpflanzungsgewässer für z. T. gefährdete Amphibien- und Libellenarten wiederherzustellen und damit die Populationen zu sichern. Laut Artendatenbank liegen Nachweise für Grasfrosch (Rana temporaria), Erdkröte (Bufo bufo), Teichfrosch (Pelophylax kl. esculentus) und Bergmolch (Ichthyosaura alpestris) vor. Der Köttewitzer Bach, über den die Speisung und Entwässerung des Teiches erfolgt, ist zudem Reproduktionshabitat des Feuersalamanders (Salamandra salamandra).
WIE
Bei der Sanierungsmaßnahme wird der Teich entschlammt und der Teichschlamm geladen, abgefahren und entsorgt. Eine Beprobung des Schlammes ist dafür notwendig.
Umsetzung:
22.02-04.03.2022
Bekanntmachung
Der Landschaftspflegeverband „Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ e. V. beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung für das o. g. Projekt unter der Voraussetzung der Mittelbewilligung.
Interessierte Bieter wenden sich bitte per E-Mail mit dem Stichwort „Teichsanierung Köttewitz“ bis einschließlich 01.09.2019 unter info@lpv-osterzgebirge.de an den Landschaftspflegeverband. Geeignete Bewerber verfügen über fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in der Sanierung von Teichen.
Für das Vorhaben "Sanierung des Kleinen Teiches in Köttwitz" wurden Fördermittel über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung beantragt. Die Umsetzung erfolgt erst mit positivem Förderbescheid.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde