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Gehölzsanierung und Nachpflanzung Streuobstwiese Liebstadt

Projektbeschreibung:

Obstgehölzsanierung und Nachpflanzung auf der Streuobstwiese in Liebstadt zur Bewahrung des Biotops

Gemeinde u. Gemarkung:

Gemeinde Liebstadt, Gemarkung Liebstadt

Kurzbeschreibung des Projektes:

WARUM

Die Streuobstwiese in Liebstadt liegt im LSG Unteres Osterzgebirge und ist Vorkommensgebiet des in ganz Deutschland stark gefährdeten Juchtenkäfers (Osmoderma eremita). Die Obstbäume sind überaltert und stark pflegebedürftig. Zudem sollen 24 hochstämmige Obstbäume alter Sorten nachgepflanzt werden. Dies dient der nachhaltigen Entwicklung des Streuobstbestandes und damit einhergehender Lebensraumerhalt für viele Tierarten.

Ziel ist es, die Streuobstwiese in ihrer ökologischen Funktion und Vitalität zu erhalten. Mit ihrem Schutz wird Lebensraum für eine Vielzahl von zum Teil bedrohten Tierarten wie Eremit (Osmoderma eremita) oder Fledermäusen erhalten bzw. neu geschaffen. Zudem trägt der Erhalt der Streuobstwiese als geschütztes Biotop zur Erhaltung des Landschaftsbildes bei.

 

WIE

Zwischen Oktober und Februar wird an 53 alten Obstbäumen ein Entlastungsschnitt durchgeführt. Er dient der Entlastung der Krone und soll ein vorzeitiges Auseinanderbrechen des Baumes verhindern. Das Schnittmaterial wird aufgenommen beräumt. Zudem werden 24 einheimische, regionaltypische Obstgehölze auf der Streuobstwiese nachgepflanzt.  Jeder angepflanzte Einzelbaum wird durch einen Wühlmausschutz, eine Pflanzverankerung mit Hilfe eines Dreibocks und durch einen Drahtmantel geschützt.

Umsetzung:

Februar 2023 - Oktober 2023

Bekanntmachung

Der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung (Entlastungsschnitt an 22 alten Obstbäumen) für das o. g. Projekt.

Interessierte Bieter wenden sich bitte per E-Mail mit dem Stichwort „Gehölzsanierung und Nachpflanzung Streuobstwiese Liebstadt“ bis einschließlich 23.01.2023 unter info@lpv-osterzgebirge.de an den Landschaftspflegeverband. Geeignete Bewerber verfügen über fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in der Sanierung von Streuobstgehölzen.

 

Das Vorhaben "Gehölzsanierung und Nachpflanzung Streuobstwiese Liebstadt" wird umgesetzt über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung, nach standardisierten Einheitskosten.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde

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