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Teichsanierung Heeselicht

Projektbeschreibung:

Sanierung eines Teiches in Heeselicht

Gemeinde u. Gemarkung:

Stadt Stolpen, Gemarkung Heeselicht

Kurzbeschreibung des Projektes:

WARUM

Der Teich in Heeselicht ist Teil einer Teichkaskade im aus dem LSG Oberes Polenztal und Hohes Birkigt ausgegliederten Siedlungsgebiet von Heeselicht. Nach §21 SächsNatSchG ist er biotopkartiert als "sonstiges Stillgewässer". Die Schlammdicke im Teich beträgt durchschnittlich ca. 50 cm. Um das Kleingewässer vor dem Verlanden zu bewahren ist eine Entschlammung dringend notwendig.

Der Teich soll saniert werden, um ihn als naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer zu entwickeln und damit seinen Biotopstatus anzuheben. Zudem soll er als Lebensraum und Fortpflanzungsgewässer für Amphibien und Libellen erhalten werden, um damit die Populationen zu sichern. Laut Artendatenbank liegen Nachweise für Grasfrosch (Rana temporaria) und Erdkröte (Bufo bufo) vor.

WIE

Die Umsetzung der Maßnahme umfasst das Ablassen des Teiches, das Herstellen einer temporären Teichzufahrt, die Entschlammung des Teiches, die Abdichtung des Ufers und die Beprobung sowie den Einbau des Aushubs im Teichumfeld. Mit der Sanierungsmaßnahme soll das Kleingewässer in seiner ökologischen Funktion und Vitalität erhalten werden.

Umsetzung:

voraussichtlich 2023

Bekanntmachung

Der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung  für das o. g. Projekt unter der Voraussetzung der Mittelbewilligung. Interessierte Bieter wenden sich bitte per E-Mail mit dem Stichwort „Teichsanierung Heeselicht“ bis einschließlich 01.06.2021 unter info@lpv-osterzgebirge.de an den Landschaftspflegeverband. Geeignete Bewerber verfügen über fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in der Sanierung von Teichen.

 

Für das Vorhaben "Sanierung eines Teiches in Heeselicht" wurden Fördermittel über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung beantragt. Die Umsetzung erfolgt erst mit positivem Förderbescheid.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde