Amphibienschutz an Straßen – eine „feuchte“ Leistung des Landschaftspflegeverbandes Sächsische Schweiz. e.V.
In Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Sächsische Schweiz Ostererzgebirge führt der LPV bereits seit mehreren Jahren einen aktiven Schutz der Amphibien im Landkreis durch. In jedem Frühjahr ziehen sich die Schutzzäune im Bereich der Sächsischen Schweiz von Neustadt über Dürrröhrsdorf bis nach Struppen und weiter im Altkreis Freital von Wilsdruff über Grillenburg bis nach Freital. Hierbei werden an 17 Einzelobjekten Zäune mit einer Gesamtlänge von 5 km aufgebaut.
Überall haben die Amphibien große Probleme während der Wanderung von den Winterquartieren zu den Laichgewässern die Straßen zu überqueren. Der stark zugenommene Fahrzeugstrom, besonders in den feuchten Morgen- und Abendstunden, läßt selten eine Lücke zum gefahrlosen Queren der Fahrbahnen. Zahlreiche breitgefahrene Kröten und andere Amphibien zeugten bisher von den hohen Verlusten im Rahmen dieser Frühjahrswanderung. Da dieser Zeitraum relativ kurz ist, kann man mit Amphibienschutzzäunen gute Erfolge zum Schutz der Tiere erreichen. Dabei versperren die Zäune den Weg über die Straße, in eingegrabenen Eimern werden die Tiere aufgefangen und täglich über die gefährlichen Bereiche getragen. Jährlich werden etwa 10.000 Amphibien vor dem Verkehrstod bewahrt. Im Rahmen dieser Fangaktion kann man sehr gut die Artenvielfalt und deren Populationsgröße erfassen.
Gleichzeitig erhalten wir gesicherte Ergebnisse über die Zusammensetzung der Arten in einem Bereich sowie über die Entwicklung der Populationen. Diese Ergebnisse dienen wiederum der wissenschaftlichen Dokumentation der Artvorkommen im gesamten Freistaat Sachsen, da die Ergebnisse in einer zentralen Datenbank erfasst und jährlich statistisch ausgewertet werden.
Neben der schneckenvertilgenden „Allerweltsart“ Erdkröte (Bufo bufo) und dem häufigen Grasfrosch (Rana temporaria) kommen auch seltene Arten wie die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und die Rotbauchunke (Bombina bombina) in die Eimer der Erfasser. Interessant wird es, wenn sich Berg- und Teichmolch (Ichthyosaura alpestris, Lissotriton vulgaris) und der Feuersalamander (Salamandra salamendra) nachweisen lassen.
Diese, durch das tägliche Absammeln während der Hauptwanderzeit, doch recht aufwändige Tätigkeit, wird durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes gefördert. Die Studien zur Artdokumentation sind Weiser naturnaher Biotope für die Amphibien und die naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit soll die Bevölkerung auf diese Arten aufmerksam machen um deren Schutz weiterhin voranzubringen.
Artikel zur Maßnahme in der Sächsischen Zeitung
vom 20.03.2017 , 10.04.2017 , 13.04.2018, 22.03.2019 und 28.03.2019.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.