Biotopgestaltung mit Teichsanierung in Cunnersdorf
Projektbeschreibung:
Biotopentwicklungsmaßnahme mit Teichsanierung im Feldgehölz am Querweg in Cunnersdorf
Gemeinde/ Gemarkung:
Cunnersdorf, Stadt Glashütte
Kurzbeschreibung des Projektes:
WARUM
Der Biotopkomplex im Landschaftsschutzgebiet östlich von Cunnersdorf (Glashütte) wird im Winter 2018/19 saniert/entwickelt, um die Strukturen für den Biotopverbund zu sichern. Im Feldgehölz befindet sich ein naturnahes Kleingewässer das nahezu vollständig verlandet ist. Die Lage im Grünland, fernab von Straßen macht das Feuchtbiotop zum idealen Rückzugsort für die örtliche Fauna. Auch in niederschlagsarmen Perioden fließt stetig Wasser zu. Durch eine Sanierung wird der Teich als Laichgewässer wiedereingerichtet.
WIE
Es erfolgt die Entschlammung des Teichkörpers und die Installation eines Ablaufbauwerkes. Einzelne Gehölze auf der angrenzenden Steinrücke werden entnommen. Die Gehölzpflege sorgt für eine stellenweise Besonnung der Lesesteine und des Teichkörpers. Die der Rücke vorgelagerten Sträucher werden durch ‚auf den Stock‘ setzen verjüngt. Im Zuge der Maßnahme erfolgt eine Beräumung des Unrats im Biotop. Entsorgt wird sowohl der Hausrat im und um den Teichkörper als auch die Gartenabfälle und der Bauschutt auf der Steinrücke.
Umsetzung:
Gehölzpflege Dezember 2018 - März 2019
Teichsanierung September-Oktober 2019
Bekanntmachung
Der Landschaftspflegeverband „Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge“ e. V. beabsichtigt die Vergabe der Bauleistung für das o. g. Projekt.
Interessierte Bieter wenden sich bitte per Email mit dem Stichwort ‚Teich Feldgehölz Cunnersdorf‘ bis einschließlich 17.12.2018 unter
info@lpv-osterzgebirge.de an den Landschaftspflegeverband. Geeignete Bewerber verfügen
über Erfahrung in der Anlage von Naturteichen, dem Einbau von Teichmönchen und dem Motorsägenschein AS Baum 1 (oder vergleichbar).
Das Vorhaben "Sanierung eines Teiches im Feldgehölz am Querweg, Cunnersdorf" im Handlungsfeld A.1 Biotopgestaltung wird umgesetzt über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde