Biotopgestaltung am Hammerbach in Freital
Projektbeschreibung:
Biotopentwicklung "Kopfweiden am Hammerbach im FND Grünes Tälchen"
Gemeinde/ Gemarkung:
Kohlsdorf/Oberpesterwitz, Gemeinde Freital
Kurzbeschreibung des Projektes:
WARUM
Der südliche Ausläufer des Flächennaturdenmales 'Grünes Tälchen' verbuscht zusehens und der Gehölzaufwuchs am Bachufer beschattet die z. T. sehr alten und abgängigen Kopfweiden. Ziel des Projektes ist es, die Kopfweidenbestände im Flächennaturdenkmal Grünes Tälchen durch Pflege und Nachpflanzung für den Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) u. a. Höhlenbewohner zu erhalten.
WIE
Die einzelnen Teilvorhaben werden im
Winter 2018/19 umgesetzt. Zunächst wird das umgebrochenen Holz/Sturmholz am Bachlauf beräumt.
Anschließend erfolgt die Entbuschung auf 2300 m² Fläche. Nachdem
die Zugänglichkeit hergestellt ist, werden die nicht standortgerechten Pappeln (BHD 80-100) gefällt und
der bachbegleitende Baumbestand ausgedünnt, um den Beschattungsdruck auf die Kopfweiden zu
verringern. Bei der folgenden Kopfweidenpflege wird das Material für die neu zu steckenden
Kopfweiden gewonnen. 15 Kopfweidenstecklinge ergänzen den lückigen Bestand. Bei der im Sommer 2019 angeschlossenen Erstpflegemahd der Wiese, wird wieder aufkommender Stockausschlag entfernt und einer erneuten Verbuschung entgegengewirkt.
Umsetzung:
Oktober 2018 - August 2019
Bekanntmachung
Der Landschaftspflegeverband „Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge“ e. V. beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen
(Beräumung, Entbuschung, Kopfweidensanierung, Kopfweiden stecken, Gehölzentnahme und Erstpflegemahd mit Beräumung) für das o. g. Projekt.
Interessierte Bieter wenden sich bitte per Email mit dem Stichwort ‚Biotopgestaltung Hammerbach‘ bis einschließlich 16.12.2018 unter
info@lpv-osterzgebirge.de an den Landschaftspflegeverband. Geeignete Bewerber verfügen über einen Motorsägen Schein AS Baum 1 und 2 (oder vergleichbar) und Erfahrung im Abtragen von Starkholz.
Das Vorhaben "Biotopentwicklung am Hammerbach" wird umgesetzt über die
Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung sowie F 'Gehölzsanierung' nach standartisierten Einheitskosten.