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Biotopgestaltung am Hammerbach in Freital

Projektbeschreibung:

Biotopentwicklung "Kopfweiden am Hammerbach im FND Grünes Tälchen"

Gemeinde/ Gemarkung:

Kohlsdorf/Oberpesterwitz, Gemeinde Freital

Kurzbeschreibung des Projektes:

WARUM

Der südliche Ausläufer des Flächennaturdenmales 'Grünes Tälchen' verbuscht zusehens und der Gehölzaufwuchs am Bachufer beschattet die z. T. sehr alten und abgängigen Kopfweiden. Ziel des Projektes ist es, die Kopfweidenbestände im Flächennaturdenkmal Grünes Tälchen durch Pflege und Nachpflanzung für den Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) u. a. Höhlenbewohner zu erhalten.

WIE

Die einzelnen Teilvorhaben werden im Winter 2018/19 umgesetzt. Zunächst wird das umgebrochenen Holz/Sturmholz am Bachlauf beräumt. Anschließend erfolgt die Entbuschung auf 2300 m² Fläche. Nachdem die Zugänglichkeit hergestellt ist, werden die nicht standortgerechten Pappeln (BHD 80-100) gefällt und der bachbegleitende Baumbestand ausgedünnt, um den Beschattungsdruck auf die Kopfweiden zu verringern. Bei der folgenden Kopfweidenpflege wird das Material für die neu zu steckenden Kopfweiden gewonnen. 15 Kopfweidenstecklinge ergänzen den lückigen Bestand. Bei der im Sommer 2019 angeschlossenen Erstpflegemahd der Wiese, wird wieder aufkommender Stockausschlag entfernt und einer erneuten Verbuschung entgegengewirkt.

Umsetzung:

Oktober 2018 - August 2019

 

Bekanntmachung

Der Landschaftspflegeverband „Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ e. V. beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen (Beräumung, Entbuschung, Kopfweidensanierung, Kopfweiden stecken, Gehölzentnahme und Erstpflegemahd mit Beräumung) für das o. g. Projekt.
Interessierte Bieter wenden sich bitte per Email mit dem Stichwort ‚Biotopgestaltung Hammerbach‘ bis einschließlich 16.12.2018 unter info@lpv-osterzgebirge.de an den Landschaftspflegeverband. Geeignete Bewerber verfügen über einen Motorsägen Schein AS Baum 1 und 2 (oder vergleichbar) und Erfahrung im Abtragen von Starkholz.

Das Vorhaben "Biotopentwicklung am Hammerbach" wird umgesetzt über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung sowie F 'Gehölzsanierung' nach standartisierten Einheitskosten.


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