Entbuschung des Flächennaturdenkmals Walterbruch Hermsdorf
Projektbeschreibung:
Entbuschung von Flächennaturdenkmalen im Osterzgebirge
Teilvorhaben FND Walterbruch Hermsdorf
Gemeinde/Gemarkung
Altenberg/Hermsdorf E.
Kurzbeschreibung des Projektes:
In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Referat Forst des des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erfogt im Winter 2019/20 die Entbuschung des Flächennaturdenkmals Walterbruch Hermsdorf.
Auf den Steilwänden, Halden und der vorgelagerten Sohle des ehemaligen Bruchgeländes existiert eine für das Osterzgebirge einmalige kalkholde Flora. Über vierzig Gefäßpflanzen der Roten Liste sind dokumentiert. Die abwechslungsreichen Wasser- und Landlebensräume im Altsteinbruch sind ein Biotop für die in Sachsen gefährdete Kreuzotter.
Ziel der Maßnahme ist die Erhaltung von
wertvollen Offenlandbiotopen und den in ihnen vorkommenden Tier- und
Pflanzenarten. Dafür werden die auf die Fläche drängenden Gehölze zurückgeschnitten und eine artenreiche Geröllhalde vom Fichtenaufwuchs befreit.
Umsetzung:
Oktober - Dezember 2019
Bekanntmachung
Der Landschaftspflegeverband „Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge“ e. V. beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung
(Gehölzfällung und Beräumung) für das o. g. Projekt.
Interessierte Bieter wenden sich bitte per Email mit dem Stichwort ‚Entbuschung Walterbruch 2019‘ bis einschließlich 30.08.2019 unter
info@lpv-osterzgebirge.de an den Landschaftspflegeverband. Geeignete Bewerber verfügen über einen Motorsägen Schein AS Baum 1 (oder vergleichbar).
Das Vorhaben "Entbuschung von Flächennaturdenkmalen im Osterzgebirge" wird umgesetzt über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung nach standartisierten Einheitskosten.
Im Rahmen des Projektes erfolgt die Entbuschung von 1484 m² Wiesenbiotiopen im FND Walterbruch Hermsdorf.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde