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Sanierung Streuobstallee Dobra

Projektbeschreibung:

Obstgehölzsanierung Apfel-Allee Dobra zur Sicherung des Lebensraumes für Athene noctua und Osmoderma eremita

Gemeinde u. Gemarkung:

Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gemarkung Dobra

Kurzbeschreibung des Projektes:

WARUM

Die Obstgehölzreihe in Dobra ist nach §21 SächsNatSchG biotopkartiert als "Apfel-Allee an der Straße von Dobra nach Lohmen" (Biotop-ID: 4950§040696) und liegt zum Teil im LSG "Sächsische Schweiz". Die Obstgehölze sind überaltert und benötigen dringend eine Gehölzpflege. Mehrere Obstbäume weisen Baumhöhlen auf. Insgesamt sollen 93 Obstbäume gepflegt werden.

Ziel des Vorhabens ist es, die Obstgehölzreihe zu erhalten und zu entwickeln, damit sie weiterhin als Lebensraum für viele Tierarten wie Steinkauz (Athene noctua) und Eremit (Osmoderma eremita) bestehen bleibt und damit einen wichtigen Beitrag für die biologische Vielfalt leisten kann. Der Gehölzschnitt soll die Bäume entlasten. Mit dem Erhalt der Obstgehölzreihe als geschützter Biotop trägt diese Maßnahme auch zur Bewahrung des Landschaftsbildes und einer typischen, kulturhistorisch bedeutsamen Landnutzung bei.

WIE

Zwischen Oktober und Februar wird an 93 alten Obstbäumen ein Entlastungsschnitt durchgeführt. Das Schnittmaterial wird aufgenommen und entsorgt.

Umsetzung:

Oktober 2019 – Februar 2021

 

Bekanntmachung

Der Landschaftspflegeverband „Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ e. V. beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung (Entlastungsschnitt an 93 alten Obstbäumen und Entsorgung des Schnittmaterials) für das o. g. Projekt unter der Voraussetzung der Mittelbewilligung.

Interessierte Bieter wenden sich bitte per E-Mail mit dem Stichwort „Obstgehölze Dobra“ bis einschließlich 01.10.2019 unter info@lpv-osterzgebirge.de an den Landschaftspflegeverband. Geeignete Bewerber verfügen über fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in der Sanierung von Streuobstgehölzen.

Das Vorhaben " Sanierung Obstgehölzreihe Dobra" wird umgesetzt über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung, nach standardisierten Einheitskosten.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde

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